Das Leistungsangebot des KreisSportBundes Viersen e.V. im Überblick
Fördermöglichkeiten des KreisSportBundes Viersen e.V.
<p>Der KreisSportBund Viersen e.V. fördert und unterstützt insbesondere seine Mitgliedsvereine und seine Verbundpartner, die Stadt- und Gemeindesportverbände sowie die Fachschaften. Programmbezogen unterstützt er auch Kindertagesstätten, Schulen und Andere, um den organisierten Sport im Kreis Viersen zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu schaffen. </p>
<p>Diverse Fördermöglichkeiten finden Sie im Folgenden. Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an. </p>
<p>Im Rahmen einer Vereinsberatung werden Führungskräfte im Verein begleitet. Sie hilft z.B. dabei "neue" Wege und Antworten hinsichtlich Ihrer Fragen, Themen und Probleme sowie tragfähige und nachhaltige Maßnahmen für die Umsetzungsphase zu finden.</p>
<p>>> Den Antrag zur Vereinsberatung finden Sie hier <<</p>
<p>Fragen zur Vereinsberatung beantwortet Ihnen Jutta Bouscheljong:<br /> Tel. 02162 36901-46<br /> E-Mail: jutta.bouscheljong@ksb-viersen.de</p>
<p>Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation werden Fördergelder für die direkte Vereinsförderung in Höhe von max. 1000 € / pro Verein bereitgestellt. Förderfähig sind beispielsweise die Schaffung neuer Angebote, zielgruppenorientierte Schnupperangebote oder außersportliche Angebote, Beratungsleistungen.</p>
<p>Sportvereine, die nach Fördermöglichkeiten für die Arbeit „Integration durch Sport“ suchen, werden gebeten, mit uns Kontakt aufzunehmen.</p>
<p>Fragen zur Förderung Integration beantwortet Ihnen Vanessa Otten:</p>
<p>Tel. 02162 36901-50<br /> E-Mail: vanessa.otten@ksb-viersen.de</p>
<p>Mitgliedsvereine können eine Förderung erhalten für die Leitung der Übungsarbeit von Sportvereinsgruppen. Voraussetzung ist die Durchführung der Bestandserhebung des LSB sowie die Mitgliedschaft im KreisSportBund und einem Fachverband.</p>
<p>Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des LSB NRW.</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Die Beantragung findet direkt beim Landessportbund statt - entweder über das Förderportal oder schriftlich.</p>
<p>Mit dem <strong>Startchancen-Programm</strong> wurde das bislang größte bildungspolitische Programm ausgerufen. Über einen <strong>Zeitraum von 10 Jahren</strong> (Schuljahre 2024/25 bis 2033/34) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „<strong>Startchance Bewegung</strong>“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die <strong>positiven Effekte von körperlicher Aktivität</strong> - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.</p>
<p>An <strong>6 Startchancen-Schulen</strong> im Kreis Viersen können ab dem Schuljahr 2025/26 <strong>zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote</strong> gefördert werden. Diese Angebote fördern die <strong>sozial-emotionale Kompetenz</strong> und <strong>Persönlichkeitsentwicklung</strong> der Startchancen-Schüler*innen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.</p>
<h3>Worum geht es bei dem Förderprogramm?</h3>
<p>Im Rahmen das Förderprogramms 1000x1000 werden den Sportvereinen in NRW insgesamt 2 Millionen Euro für diverse Projekte/Maßnahmen zur Verfügung gestellt. </p>
<h3>Welche Schwerpunktthemen werden gefördert?</h3>
<ul> <li>Kooperation Sportverein mit Schulen</li> <li>Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten</li> <li>Integration</li> <li>Inklusion</li> <li>Gesundheitssport</li> <li>Sport der Älteren</li> <li>Mädchen und Frauen im Sport</li> <li>Reha-Sport</li> </ul><p>Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier</p>
<p>Allgemeine Fragen zu dem Förderprojekt beantwortet Ihnen Marion Bauer:<br /> Tel.: 02162 36901-42<br /> E-Mail: marion.bauer@ksb-viersen.de</p>
<p>Arbeitnehmer/-innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen, internationalen Jugendbegegnungen, ausgeübt wird, nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu 8 Arbeitstage pro Kalenderjahr unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.<br /> <br /> Weitere Informationen hier. </p>
<p><strong>Ermäßigung bei Lehrgangsgebühren</strong><br /> Ermäßigung der Lehrgangsgebühr um 15% bei Buchung einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme des KreisSportBundes Viersen mit Nachweis der Mitgliedschaft. (Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und deren Mitarbeiter/-innen.)</p>
<p><strong>Förderungen zu Vereinsjubiläen </strong><br /> <br /> Vereinen kann für langfristig erbrachte wertvolle Leistungen für den Sport anlässlich eines Vereinsjubiläums eine Geldzuwendung gewährt werden. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine im KreisSportBund Viersen. Vereinsjubiläen ab dem 25. Jahr nach Gründung jedes durch 25 teilbare Jahres-Jubiläum (50, 75, 100 usw.) <br /> <br /> Bei Fragen wenden Sie sich bitte an<br /> Jutta Bouschelong<br /> Tel.; 02162 36901-46<br /> E-Mail: jutta.bouscheljong@ksb-viersen.de</p>
Jutta Bouscheljong
Geschäftsstellenleitung<p>Kooperationen mit Kindertagesstätten<br /> <br /> <strong>tel. erreichbar:</strong><br /> mo-do 08.30-16.00 Uhr /<br /> fr 08.30-12.30 Uhr</p>
